Eine Zusammenstellung der wichtigsten Bestimmungen des polnischen Rechts im Zusammenhang mit dem Problem des Menschenhandels.
Am 8. September 2010 trat das Gesetz vom 20. Mai 2010 zur Änderung des Gesetzes - Strafgesetzbuch, des Gesetzes über die Polizei, des Gesetzes - Einführung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes - Strafprozessordnung (Gesetzblatt Nr. 98, Pos. 626) in Kraft. Bis dahin wurde dieses Verbrechen in Polen hauptsächlich auf der Grundlage von Artikel 3 des Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 15. November 2005 angenommen wurde, definiert (GBl. 2005, Nr. 18, Pos. 160). Außerdem wurden die Definitionen des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union (2002/629/JI) vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels und des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (das Übereinkommen trat am 1. März 2009 in Kraft) verwendet.
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Przepisy polskie – Portal o przeciwdziałaniu handlowi ludźmi – Portal Gov.pl (www.gov.pl)