Berichte

1. Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel

Der Ministerrat der Republik Polen hat am 10. April 2020 den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel für 2020-2021 verabschiedet.

Der Nationale Aktionsplan für 2020-2021 (NAP) zielt darauf ab, präventive Maßnahmen zu intensivieren, die Rolle der Provinzteams zur Bekämpfung des Menschenhandels zu stärken und korrigierende Maßnahmen einzuführen, damit sich alle Teile des Systems zur Bekämpfung des Menschenhandels ergänzen.

Das Hauptziel des Plans ist es, die notwendigen Bedingungen für eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels in Polen und die Unterstützung der Opfer dieses Verbrechens zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind die detaillierten Ziele des Plans wie folgt:

- Sensibilisierung der Gesellschaft für das Phänomen des Menschenhandels;

- Anhebung der Standards für die Unterstützung von Opfern des Menschenhandels (einschließlich minderjähriger Opfer des Menschenhandels);

- Verbesserung der Effektivität der Aktivitäten von Institutionen, die für die Verfolgung von Menschenhandelsverbrechen zuständig sind, durch die Verbesserung der rechtlichen Instrumente, Strukturen und die Umsetzung von Best Practices;

- Erhöhung der Qualifikation von Vertretern von Institutionen und Organisationen, die an der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung von Opfern dieses Verbrechens beteiligt sind;

- Verbesserung der Kenntnisse über das Phänomen des Menschenhandels und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Zwangsarbeit;

- Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Die Erreichung der oben genannten Ziele ist im Text dieses Plans detailliert dargestellt. Die für die Umsetzung im Rahmen des Plans vorgesehenen Aufgaben sind landesweit: d.h. sie betreffen Aktivitäten zentraler Institutionen im Rahmen der Schaffung gemeinsam umgesetzter gesetzlicher Regelungen oder Modellpraktiken sowie Aktivitäten, die in allen Regionen durch zuständige Einheiten (insbesondere Woiwodschaftsteams zur Bekämpfung des Menschenhandels) durchgeführt werden.*

*Quelle: Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel für 2020-2021 - Portal zur Bekämpfung des Menschenhandels - Portal Gov.pl (Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel für 2020-2021 - Portal zur Bekämpfung des Menschenhandels - Gov.pl Portal (www.gov.pl)

Nationaler Aktionsplan 2019-2021 [hier]

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel für 2020-2021 - Portal zur Bekämpfung des Menschenhandels - Gov.pl Portal (www.gov.pl)  **

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2. Menschenhandel in Polen. Bericht 2019

Wir empfehlen Ihnen die Lektüre der Publikation "Human Trafficking in Poland. Report 2019" zu lesen, in der die aktuelle Situation in Polen dargestellt wird - Statistiken und Trends, sowie Änderungen in den Vorschriften zum Menschenhandel, neue Verfahrenslösungen und Fragen der internationalen Zusammenarbeit.

Polen ist aufgrund seiner geopolitischen Lage ein ganz besonderes Land, denn im Zusammenhang mit dem Menschenhandel ist es gleichzeitig Herkunfts-, Transit- und Zielland für die Opfer des Menschenhandels. Polnische Staatsbürger, sowohl Männer als auch Frauen, können in unserem Land rekrutiert und dann für Zwangsarbeit, Prostitution, Betteln, Diebstahl oder Erpressung von Leistungen und Krediten im Ausland eingesetzt werden. Unser Land kann auch ein Ziel für die Organisatoren des Menschenhandels sein. In diesem Sinne findet die Ausbeutung von Ausländern auf dem Territorium Polens statt. Die häufigsten Opfer sind Bürger aus europäischen Ländern: Rumänien, Bulgarien und Ukraine, sowie asiatische Länder (z.B. Vietnam, Philippinen, Sri Lanka). Ausländer werden für Zwangsarbeit, Prostitution, Betteln eingesetzt, und manchmal sind sie auch Opfer von häuslicher Sklaverei und krimineller Ausbeutung.*

*Quelle: Handel ludźmi w Polsce. Raport 2019 – Portal o przeciwdziałaniu handlowi ludźmi – Portal Gov.pl (www.gov.pl)

Menschenschmuggel in Polen. Bericht 2019 - Zum Herunterladen hier klicken Handel ludźmi w Polsce. Raport 2019 – Portal o przeciwdziałaniu handlowi ludźmi – Portal Gov.pl (www.gov.pl) **

**Eine deutsche Version dieses Dokuments ist nicht verfügbar - wir empfehlen die Verwendung von 'Deeplator' für hochwertige kostenlose Online-Übersetzungen. www.deepl.com

 


3. Raport Menschenhandel 2020

Im Juni 2020 wurde die 20. Ausgabe des Trafficking in Persons 2020 Report des U.S. Department of State veröffentlicht. Die US-Regierung ist gemäß dem im Jahr 2000 verabschiedeten Trafficking Victims Protection Act verpflichtet, den Bericht zu erstellen. Der Bericht ist eine wichtige Informationsquelle über die Situation des Menschenhandels in 209 Ländern der Welt. Wir laden Sie ein, sich mit der Rangliste der Länder und der Beschreibung der Situation in Polen vertraut zu machen.*


*Quelle: Trafficking in Persons 2020 Report - Anti-Trafficking Portal - Gov.pl Portal (www.gov.pl)


Bericht Menschenhandel 2020 - Klicken Sie hier zum Herunterladen: Trafficking in Persons 2020 Report - Anti-Trafficking in Persons Portal - Gov.pl (www.gov.pl) **

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